am Donnerstag, 3.April um 18 Uhr zur Feierabendandacht mit Pfarrerin Friederike Höroldt:
Wir gönnen uns 10 Minuten Stille, Impulse, Musik und Gebet.
am Sonntag, 6. April um 10 Uhr in die offene Kirche:
zu Gesprächen ins Cafe Gloria bei Kaffee und Tee, oder in die stille Kirche oder zu einem Vier-Augen-Gespräch mit Diakonin Annette Gärtner. Zum Schluss gibt es eine kurze Andacht und den Segen
Von Freitag Nachmittag bis Samstag Nachmittag finden bei uns wieder die KinderBibelTage statt. Und wir schließen sie mit einem bunten und fröhlichen Familiengottesdienst am Sonntag, dem 23. März, ab. Unser Thema in diesem Jahr lautet: Kinder, Kinder!
Ja, auch Kinder haben in der Bibel Wichtiges mit Gott erlebt und auch bewirkt.
Herzliche Einladung, dazu im Gottesdienst für Groß und Klein davon zu erfahren.
Um 11 Uhr gestalten die Konfis einen Gottesdienst in der Lutherkirche! Herzliche Einladung zu einem lebendigen Gottesdient!
Um 18 Uhr führen wir in einem feierlichen Gottesdienst in der Stadtkirche unser neues Presbyterium ein. Gleichzeitig verabschieden wir die Menschen aus dem BVA, die dem neuen Presbyterium nicht angehören werden.
Bereits um 17 Uhr ist Zeit für einen gemeinsamen Umtrunk, den wir nach dem Gottesdienst fortführen.
Abkündigung der gewählten Presbyteriumsmitglieder (§ 26 PWG)
In der Kirchengemeinde hat am 16. Februar 2025 die Neuwahl des Presbyteriums stattgefunden. Folgende Personen sind gewählt:
(Presbyterinnen/Presbyter = Vorschlagsliste 1)
Nr.
Name
Vorname
1
Angermann
Annette
67
2
Berger
Moritz
77
3
Dirks
Karin
65
4
Friedrichs
Adrian
70
5
Hoppe
Sarah
62
6
Ihnken
Thomas
72
7
Lies
Michael
58
8
Piller
Birgit
71
Da Mitarbeiterin Annette Gärtner die einzige Kandidatin für die zu besetzende Mitarbeiterpresbyterstelle war, gilt sie bereits seit 22.09.2024 nach § 5 (1) MWG als gewählt.
Das Wahlergebnis wird ab dem 24. Februar 2025 im Schaukasten der Kirche bekannt gegeben.
Rechtsmittelbelehrung (zu § 25 PWG)
Gegen das Wahlergebnis kann von jedem in das Wahlverzeichnis eingetragenen Mitglied der Kirchengemeinde innerhalb von drei Werktagen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses bei dem vom Kreissynodalvorstand gebildeten Ausschuss, Ev. Verwaltungsverband Wuppertal-Solingen, Kölner Straße 17, 42651 Solingen, schriftlich unter Angabe der Gründe Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde kann nur mit der Begründung erhoben werden, dass gesetzliche Vorschriften verletzt seien und dadurch das Wahlergebnis beeinflusst worden sei.