Die Stadtkirchengemeinde hat ihre Leitung gewählt

Abkündigung der gewählten Presbyteriumsmitglieder (§ 26 PWG)

In der Kirchengemeinde hat am 16. Februar 2025 die Neuwahl des Presbyteriums stattgefunden. Folgende Personen sind gewählt:


(Presbyterinnen/Presbyter = Vorschlagsliste 1)

Nr.
NameVorname
1AngermannAnnette67
2BergerMoritz77
3DirksKarin65
4FriedrichsAdrian70
5HoppeSarah62
6IhnkenThomas72
7LiesMichael58
8PillerBirgit71

Da Mitarbeiterin Annette Gärtner die einzige Kandidatin für die zu besetzende Mitarbeiterpresbyterstelle war, gilt sie bereits seit 22.09.2024 nach § 5 (1) MWG als gewählt.

Das Wahlergebnis wird ab dem 24. Februar 2025 im Schaukasten der Kirche bekannt gegeben.

Rechtsmittelbelehrung (zu § 25 PWG)

Gegen das Wahlergebnis kann von jedem in das Wahlverzeichnis eingetragenen Mitglied der Kirchengemeinde innerhalb von drei Werktagen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses bei dem vom Kreissynodalvorstand gebildeten Ausschuss, Ev. Verwaltungsverband Wuppertal-Solingen, Kölner Straße 17, 42651 Solingen, schriftlich unter Angabe der Gründe Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde kann nur mit der Begründung erhoben werden, dass gesetzliche Vorschriften verletzt seien und dadurch das Wahlergebnis beeinflusst worden sei.